In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Regionalräte, um die Interessen der einzelnen Regionen zu bündeln und zu vertreten: die Regionalräte Arnsberg, Detmold, Köln, Düsseldorf und Münster. Der Regionalrat Arnsberg besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern und konstituiert sich immer nach einer Kommunalwahl.
Zentrale Aufgabe der Regionalräte in Nordrhein-Westfalen ist es, den jeweiligen Planungsraum bestmöglich zu entwickeln und kontinuierlich Anpassen, sowie stets über aktuelle Entwicklungen informiert sein, um entsprechend handeln zu können.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben tagt er mindestens vier Mal jährlich. Diese Sitzungen werden durch die von ihm gebildeten Kommissionen vorbereitet.
Der Regionalrat Arnsberg ist der zuständige regionale Planungsträger für die Planungsregion im Regierungsbezirk Arnsberg. Er setzt sich aus Vertretern der kreisfreien Städte und Kreise, Vertretern aus den Parteien und Wählergruppen
sowie beratenden Mitgliedern zusammen.
Regionalratsfraktionen
CDU 7
SPD 4
Bündnis90/Die Grünen 2
Einzelvertreter Mitglieder
Freie Demokratische Partei 1
Freie Wähler 1
Organe des Regionalrates
Kommissionen
Zur Vorbereitung seiner Beschlussfassung hat der Regionalrat die Strukturkommission, die Kommission für Verkehr und Mobilität und die Planungskommission gebildet.
Ältestenrat
Der Ältestenrat beschließt insbesondere über die Arbeitsschwerpunkte und Sitzungstermine und -orte des Regionalrates für das folgende Kalenderjahr. Er legt darüber hinaus die Grundsätze für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Regionalrat und mit der Bezirksregierung fest.
Dem Ältestenrat gehören mit Stimmrecht an:
– der Vorsitzende und dessen Stellvertreter,
– die Fraktionsvorsitzenden.
Mit beratender Stimme:
– der Regierungspräsident
– der Regierungsvizepräsident
– der Regionalplaner
– der Leiter der Geschäftsstelle des Regionalrates.